Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.12.2024 )

TST Steigberger KG, 3153 Eschenau, Betriebsgebiet Rotheau

Die TST Steigberger KG hat der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld nachstehende Änderungen betreffend die bestehende Gastgewerbe-Betriebsanlage in Eschenau, Betriebsgebiet 19, Gstk. Nr. 1366/11, KG Eschenau, angezeigt:

- bauliche Abänderungen und Nutzungsänderungen im Gebäudeinneren
- Errichtung eines Zubaues zur Unterbringung der Küche und eines Lagerraumes
- Aufstellung eines Holzlagercontainers
- Aufstellung eines Kühlcontainers
- Aufstellung einer Fertigteilgarage (Lagerraum 1)
- Errichtung einer Holzriegelkonstruktion (Lagerraum 2)
- Errichtung einer Pultdachstuhlkonstruktion über den Holzlager- und Kühlcontainer sowie über die Lagerräume 1 und 2

Dabei handelt es sich um Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen.
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gemäß § 81 Abs. 3 i.V.m. § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gemäß §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am

Mittwoch, den 04.12.2024,
statt.

Treffpunkt: ca. 14:00 Uhr an Ort und Stelle

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Nachbarn nur Parteienstellung bezüglich der Wahl des Anzeigeverfahrens für die Änderung der Betriebsanlage zukommt und die Wahl des Verfahrens einziger Gegenstand dieser mündlichen Verhandlung ist.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft LilienfeldE-Mail: post.bhlf@noel.gv.at
Tel: (0 27 62) 9025, Fax: (0 27 62) 9025-31000
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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