Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 23.04.2025 )
Penny GmbH, KG Strasserfeld
Die Penny GmbH hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage zur Ausübung des Handelsgewerbes im Standort 2231 Strasshof an der Nordbahn, Hauptstraße 315-325, KG Strasserfeld, Grst.Nr. 29/56, KG Strasserfeld, durch
- Anpassung der Regalierung an das neue Ladenkonzept,
- Austausch von drei Kassentischen,
- Versetzen von Portomat und Kundenführung,
- Austausch der Kühlmöbel,
- Aufstellung eines steckerfertigen Kühlregales,
- Aufstellung eines steckerfertigen Getränkekühlschrankes,
- Aufstellung von zwei Tiefkühlschränken im Frischdienst,
- Errichtung einer Backvorbereitung im Frischdienst,
- Aufstellung von zwei Backöfen mit Schwadenkondensator in der Backvorbereitung im Frischdienst,
- Austausch der Werbeelemente an der Fassade und auf dem Werbepylon und
- Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung im Verkaufsraum,
angezeigt.
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am
Mittwoch, den 23. April 2025, statt.
Treffpunkt: 09:00 Uhr, Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1, Zimmer 124
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 82) 9025, Fax: (0 22 82) 9025-24000
2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1