Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 29.04.2025 )

Baumgartner Ing. Michael, KG Nonndorf

Herr Ing. Baumgartner Michael hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung einer Betriebsanlage zur Produktion von Maschinenbauteilen (Werkstatt) im Standort 3920 Groß Gerungs, Nonndorf 5, KG Nonndorf, Grst.Nr. .6/1, Gemeinde Groß Gerungs, angesucht.

Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl beraumt einen Lokalaugenschein für Mittwoch, den 30. April 2025 an. Treffpunkt: 10:30 Uhr an Ort und Stelle


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft ZwettlE-Mail: post.bhzt@noel.gv.at
Tel: (0 28 22) 9025, Fax: (0 28 22) 9025-42000
3910 Zwettl-NÖ, Am Statzenberg 1
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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