Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 14.05.2025 )

OMV Downstream GmbH, KG Wildungsmauer

Die OMV Downstream GmbH hat die Änderung des gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Treibstofftankstelle im Standort 2403 Wildungsmauer, Untere Carnuntumstraße 6, Grundstück Nr. 322/6, KG Wildungsmauer, durch folgendes Vorhaben, dass das Emissionsverhalten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst, angezeigt:

1. Abbruch der bestehenden tanktechnischen Einrichtungen,
2. Abbruch des bestehenden Shop-Gebäudes,
3. Erneuerung der tanktechnischen Einrichtung auf den aktuellen Stand der Technik,
4. Tausch der Zapfsäulen,
5. Erneuerung der Betankungsfläche,
6. Abbruch des Bestandsgebäudes,
7. Errichtung eines Technikcontainers,
8. Ergänzung von E-Ladestationen,
9. Begradigung des bestehenden Flugdachs,
10. Verzicht auf die bestehenden Freiwaschplätze und
11. Umpositionierung der bestehenden Preisauszeichnung.

Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 14. Mai 2025, statt. Treffpunkt: 09.00 Uhr an Ort und Stelle (2403 Wildungsmauer, Untere Carnuntumstraße 6).

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der LeithaE-Mail: post.bhbl@noel.gv.at
Tel: (0 21 62) 9025, Fax: (0 21 62) 9025-23000
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung