Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 04.06.2025 )

VANNOX GmbH, KG Schwarzau am Steinfeld

Die VANNOX GmbH, hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage durch „Versetzung der Trockenbauwände des Lagers, Verschiebung der Sickerschächte, Errichtung von Verkehrsflächen anstelle des bewilligten Außenlagers, Errichtung eines Archivs anstelle des bewilligten WCs im Bereich des Lagers, Errichtung eines Abstellraums, Erweiterung Silentboxen und Errichtung einer Schrankenanlage", im Standort 2625 Schwarzau am Steinfeld, KG Schwarzau am Steinfeld, Grst.Nr. 1258/3, Gemeinde Schwarzau am Steinfeld, angesucht. Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für
Mittwoch, den 04.06.2025 an.
Treffpunkt: 10:00 Uhr, Triftstraße 10, Schwarzau am Steinfeld

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft NeunkirchenE-Mail: post.bhnk@noel.gv.at
Tel: (0 26 35) 9025, Fax: (0 26 35) 9025-35000
2620 Neunkirchen, Peischingerstraße 17
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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