Ausrüstung und Rettungsmittel

Hier finden Sie Informationen zur notwendigen Ausrüstung und den erforderlichen Rettungsmitteln an Bord.

Um mit einem Motorboot sicher auf einem Fluss oder See unterwegs zu sein, besteht die Verpflichtung bestimmte Ausrüstungsgegenstände und Rettungsmittel an Bord mitzuführen. 

Es ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich um zulassungspflichtige oder nicht-zulassungspflichtige Motorboote handelt. 

Zulassungspflichtige Motorboote:

Zulassungspflichtig sind folgende Wasserfahrzeuge:

  • Motorboote mit Verbrennungsmotor unabhängig von der Motorleistung, egal ob mit Diesel, Benzin, Flüssiggas (LPG), Wasserstoff oder Ähnlichem betrieben.
  • Motorboote mit Elektroantrieb mit einer Leistung ab 4,4kW, egal ob kleiner Außenborder oder Innenborder mit Hochvolt-Antrieb. 

Um mit diesen Fahrzeugen auf öffentlichen Binnengewässern fahren zu können, bedürfen diese eine Binnenzulassung. Im Zuge der Erteilung dieser Zulassung, wird eine konkrete Mindestausrüstung vorgeschrieben, die dann auch an Bord mitgeführt werden muss.

Weitere Details dazu siehe in der Rubrik „Schiffszulassung“.

 

NICHT zulassungspflichtige Motorboote

Das sind Motorboote, die hauptsächlich mit Elektromotoren angetrieben werden, deren elektrische Leistung unter 4,4kW liegt. 

Für diese Fahrzeuge besteht grundsätzlich keine Zulassungspflicht, d.h. es gibt somit keine Zulassungsurkunde in der die vorgeschriebene Mindestausrüstung aufgelistet ist.

Anmerkung: Wenn erwünscht, kann trotzdem eine Binnenzulassung beantragt werden.

Trotzdem besteht für das Fahren auf öffentlichen Gewässern die Verpflichtung, bestimmte Ausrüstungsgegenstände und Rettungsmittel an Bord mitzuführen.

Dies gilt auch auf privaten Gewässern, wenn dies der Verfügungsberechtigte vorschreibt, oder wenn es die Sicherheit für Personen und die Schifffahrt erfordert, beispielsweise bei einer gewerblichen Bootsvermietung. 

Die erforderliche Ausrüstung und die notwendigen Rettungsmittel entnehmen Sie bitte dem Infoblatt „Mindestausrüstungsliste Elektroboote“ im Downloadbereich.

Gemäß Verordnung besteht für das Befahren von Binnengewässern immer die Verpflichtung einen Rettungsring mitzuführen.

Aber Achtung! Rettungsring ist nicht gleich Rettungsring!

Rettungsring
Beispiel eines genormten Rettungsrings© WA2

Dieser muss entweder

  • der ÖNORM EN ISO 14144 oder
  • dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) Kapitel III Regel 7.1 und dem Internationalen Rettungsmittel-(LSA-) Code Absatz 2.1 entsprechen.

Bei kleineren Sportbooten kann es hierbei jedoch schnell zu Platzproblemen an Bord kommen.
Es besteht deshalb die Möglichkeit, statt dem Rettungsring ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel mitzuführen. Welche Produkte dazu geeignet sind, wurde von Rettungsdiensten, Verbänden und Behörden sorgfältig geprüft und durch die Oberste Schifffahrtsbehörde mittels Erlass bestätigt.

Eine Auflistung aller gleichwertigen Rettungsmittel finden Sie unter „Rettungsmittel Sportfahrzeuge“ im Downloadbereich.

Ein weiteres wichtiges Rettungsmittel an Bord eines jeden Wasserfahrzeuges ist die Rettungsweste.

Diese dient dazu eine über Bord gegangene Person ausreichend lange in einer sicheren Position über Wasser zu halten, bis Hilfe eintrifft. 

Vor dem Kauf einer Rettungsweste sollten folgende Faktoren geprüft werden:

  • Größe und Gewicht der tragenden Person
  • Welche Bekleidung soll getragen werden? (nur Badebekleidung oder Winterjacke)
  • In welchen Gewässern bin ich unterwegs? (ruhige Binnensee oder hohe Wellen im Meer)
  • Wie häufig wird die Rettungsweste verwendet?
  • Benötige ich Rettungswesten für den privaten oder gewerblichen Einsatz? 

Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Rettungsweste der ÖNORM EN ISO 12402 entspricht und mindestens über die Auftriebsklasse 100N verfügt!

Die Rettungswesten sind in verschiedene Auftriebsklassen unterteilt:

Darstellung der Auftriebsklassen 50 bis 275

Auftriebsklasse 100N

gemäß ÖNORM EN ISO 12402-4 (früher EN 394)

Nur geeignet:

  • für geschützte und ruhige Gewässer
  • in leichter Bekleidung

erhältlich als Feststoff- oder auch als Automatikweste

Auftriebsklasse 150N      

gemäß ÖNORM EN ISO 12402-3 (früher EN 395)

Geeignet:

  • für allgemeinen Hochseebereich
  • für raues Wetter
  • eine bewusstlose Person in Badebekleidung in eine sichere Lage zu drehen
  • eine voll bekleidete Person in sicherer Lage zu halten

erhältlich nur als Automatikweste

Auftriebsklasse 275N

gemäß ÖNORM EN ISO 12402-2 (früher EN 396)

Geeignet:

  • für den Hochseebetrieb
  • für extreme Wetterlagen
  • eine voll bekleidete Person in eine sichere Lage zu drehen
  • das Gesicht hoch genug über der Wasserfläche zu halten

erhältlich nur als Automatikweste

Aber Achtung! Es besteht ein Unterschied zwischen einer „Rettungsweste“ und einer „Schwimmweste“! 

Schwimmwesten haben gegenüber Rettungswesten zu wenig Auftrieb und können eine bewusstlose Person NICHT in sicherer Lage halten! Schwimmwesten entsprechen nur der Auftriebsklasse 50N.

Auftriebsklasse 50N        

gemäß ÖNORM EN ISO 12402-5 (früher EN 393)

Nur geeignet

  • für Personen die sich aktiv über Wasser halten
  • in geschützte Bereiche wo Hilfe in der Nähe ist
  • für moderate Wetterbedingungen

erhältlich nur als Feststoffweste

Diese Schwimmwesten werden gerne bei den unterschiedlichsten Wassersportarten getragen, beispielsweise beim Wasserskifahren, beim Canyoning, Stand Up Paddeln, usw. 

Schwimmwesten ersetzen nicht die gesetzlich an Bord vorgeschriebenen Rettungswesten! 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infofolder der Obersten Schifffahrtsbehörde, im Downloadbereich.

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Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
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Tel: 02742/9005-9075
Letzte Änderung dieser Seite: 10.4.2025
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