Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.12.2024 )
Königshofer GmbH, KG Ebergassing
Die Königshofer GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für bauliche und maschinelle Abänderungen der Betriebsanlage (Verlängerung der Lärmschutzwand, Errichtung eines Waschplatzes, Neubau einer AdBlue-Tankstelle, Errichtung einer Brottrocknungsanlage, Dampfkesseltausch mit Neubau eines Kesselhauses, Erneuerung der Aufenthalts- und Sanitärräume und der Steuerwarte, Errichtung eines Kompressorraums, Neubau eines Blockheizkraftwerks mit Abgasdampfkessel, Neubau eines Bürocontainers, Errichtung von sechs Tanks für Melasse, Säuren und Futterfette, Neubau der Pressenlinie 3 für Futtermittel, Tausch eines Futtermittelmischers, Neubau einer Absiebung vor der Vermahlung) im Standort 2435 Ebergassing, Franzenstahlstraße 25, KG Ebergassing, Grst. Nr. 41/1, Gemeinde Ebergassing angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Montag, den 2. Dezember 2024 an.
Treffpunkt: 08:30 Uhr, Volksheim Ebergassing, Franzensthalstraße 16, 2435 Ebergassing
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 21 62) 9025, Fax: (0 21 62) 9025-23000
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10